Impfschutz-Versicherung

Die Unfallversicherung mit Impfschadenschutz.


Leistung auch bei Grippe- und Coronaimpfschaden.


Auf Nummer sicher gehen

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Individueller Versicherungsschutz

Leistungen

bei Impfschäden

Sicherheit an

Erster Stelle

Welcher Tarif passt zu mir?

In Deutschland gibt es über 300 Versicherer und mehrere tausend Tarifkombinationen.


Nur sehr wenige versichern Corona-Impfschäden innerhalb einer Unfallversicherung.

Bonusleistungen für Dich

Erfahrung

Bei der Auswahl der Versicherer achte ich darauf, Anbieter zu wählen, mit denen man gute Erfahrungen im Leistungsfall macht – denn natürlich kann es in seltenen Fällen auch zu Unstimmigkeiten kommen.

Hilfe im Krankheitsfall

Der bestehende Impfschaden muss durch einen Facharzt diagnostiziert werden. Ich vertrete Ihre Interessen vor Versicherungsunternehmen und Beteiligten bei der Dioagnosestellung.

Rechtsberatung im Leistungsfall

Die Versicherungsgesellschaft macht Probleme? Nutze den Service einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei für Deinen ersten Leistungsantrag kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

  • WELCHE FOLGEN KÖNNEN DURCH EINEN IMPFSCHADEN EINTRETEN?

    Bei einem Impfschaden handelt es sich um eine durch eine Impfung hervorgerufene, bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung. Die Folgen können vielfältig sein – von chronischen Nerven- und Gelenksentzündungen bis hin zu Lähmungen und Organschäden.

  • WIE HÄUFIG TRETEN IMPFSCHÄDEN AUF?

    Wie wahrscheinlich ein Impfschaden ist, lässt sich nur sehr schwer beziffern. Hilfreich ist ein Blick auf den Beipackzettel des Impfstoffs:


    Grundsätzlich treten schwerwiegende Impfschäden selten oder sehr selten auf. Im Schnitt sind von 10.000 Personen eine bis zehn Personen betroffen. Tritt jedoch ein Impfschaden ein, so können die finanziellen Einbußen sehr hoch ausfallen. Kosten, die durch eine Impfschaden bedingte Behinderung oder Rehabilitationsmaßnahmen hervorgerufen werden, können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Auch eine langfristige Einkommensreduzierung ist möglich.

  • WANN ERHALTE ICH DIE VERSICHERUNGSLEISTUNG

    Der bestehende Impfschaden muss durch einen Facharzt diagnostiziert werden. Der Versicherer leistet bereits ab einem Prozent Invalidität, sofern die Beeinträchtigung dauerhaft besteht. Bei schwerwiegenden Verletzungen kann eine Sofortleistung vereinbart werden.